Quellensteuer Irland auf Zinsen
Depot bei Interactive Brokers (IBKR) mit Estably
Was ist eine Quellensteuer?
Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle, also bei der Auszahlung erhoben wird. Dabei wird der Steuerbetrag von einer Institution einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
In Deutschland wird die Quellensteuer beispielsweise bei bestimmten Einkunftsarten wie Kapitalerträgen oder Renten angewendet. Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften wird teilweise eine Quellensteuer erhoben, um sicherzustellen, dass Einkünfte auch tatsächlich besteuert werden.
Die Quellensteuer soll sicherstellen, dass Einkommen nicht unversteuert bleibt und dient somit der Finanzierung öffentlicher Ausgaben.
Quellensteuer auf Zinserträge
Die Quellensteuer auf Zinserträge, die in Irland erzielt werden, ist für Interactive Brokers (IBKR) verpflichtend und wird von den irischen Aufsichtsbehörden erhoben. Der Steuersatz beträgt 20% und wird von den Zinserträgen abgezogen, die über Ihr Depot erzielt werden. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland besteht jedoch die Möglichkeit, diese Steuer zu reduzieren oder vollständig zu erlassen. Wie viel Sie zurück bekommen können, hängt von Ihrem Wohnsitzland ab und wie das Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Staaten ausverhandelt wurde.
Wenn Sie als Privatperson in einem EU-Land mit Ausnahme Irlands oder in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland wohnhaft sind, können Sie die Quellensteuer reduzieren oder zurückerhalten. Hierfür müssen Sie das Formular 8-3-6 ausfüllen und von Ihrer zuständigen Finanzbehörde unterzeichnen oder bestätigen lassen.
Für Firmenkunden wird die Quellensteuer nicht erhoben, wenn sie ihren Firmensitz in einem EU-Mitgliedsstaat (ausgenommen Irland) haben oder das Land des Firmensitzes ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland unterhält.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Tabelle nur auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und dem Wohnsitzland bezieht. Ihre Zinserträge werden in Ihrem Wohnsitzland nach dem jeweiligen Steuerrecht behandelt.
Beachten Sie zudem, dass dies keine Steuerberatung ersetzen kann und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen ist. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.
Land | Quellensteuer | Link zum Formular |
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Belgien | mehr als 0% | Hier klicken |
Dänemark | 0% | Hier klicken |
Deutschland | 0% | Hier klicken |
Finnland | 0% | Hier klicken |
Frankreich | 0% | Hier klicken |
Italien | mehr als 0% | Hier klicken |
Österreich | 0% | Hier klicken |
Polen | mehr als 0% | Hier klicken |
Schweiz | 0% | Hier klicken |
Slowakei | 0% | Hier klicken |
Spanien | 0% | Hier klicken |
Tschechische Republik | 0% | Hier klicken |
Schritt für Schritt Quellensteuer zurückholen
- Formular richtig ausfüllen (hier können Sie eine Ausfüllhilfe ansehen)
- Formular an Ihre zuständige Steuerbehörde senden
- Das vom Finanzamt unterschriebene und gestempelte Formular kann dann im Client Portal hochgeladen werden.
- Alternative: Sie können das unterschriebene Formular in den Formaten PDF oder JPEG an folgende E-Mailadresse senden: [email protected]
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