Regulatorik
Hier erhalten Sie Informationen zu regulatorischen Maßnahmen:
Die Estably Vermögensverwaltung AG (nachfolgend „Unternehmen“) fällt unter den Begriff „Vermögensverwalter“ nach Art. 367a Ziff. 3 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h PGR zu beschreiben.
Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. Art. 367h Abs. 1 Ziff. 1 und 4 PGR aus, die auf einer Mitwirkung in den Gesellschaften basieren, in welche das Unternehmen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten investiert hat. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 2 PGR erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaften im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 3 PGR findet nicht statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder anderen Interessensträgern im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 5 und 6 PGR findet nicht statt.
Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von Art. 367h Abs. 1 Ziff. 7 PGR erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von Art. 367h Abs. 2 PGR erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
Stand: Dezember 2022
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Da es uns sehr wichtig ist, dass Sie mit unserer Dienstleistung zufrieden sind, informieren Sie uns bitte umgehend, falls Sie mit unserer Leistung einmal nicht zufrieden sein sollten.
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Estably Vermögensverwaltung AG
z. Hd. Geschäftsleitung/Compliance
Postfach 765
Schaanerstrasse 29
9490 Vaduz
Liechtenstein
Tel +423 220 29 70
E-Mail [email protected]
Ihre Beschwerde wird von unserer Compliance registriert und der Geschäftsleitung gemeldet. Es erfolgt eine umgehende Prüfung Ihrer Beschwerde und Sie erhalten innerhalb von 20 Arbeitstagen eine schriftliche Rückmeldung.
Es steht Ihnen auch die aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich unter www.schlichtungsstelle.li als neutrale und kostenlose Vermittlungsstelle bei Beschwerden zur Verfügung.
1. Allgemein
Die Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2020/852 erfordern gewisse Offenlegungen zur Nachhaltigkeit von Finanzmarktteilnehmern. Mit dem vorliegenden Dokument kommt die Estably Vermögensverwaltung AG (ESTABLY) diesen Offenlegungspflichten nach.
ESTABLY ist ein Wertpapierinstitut, das für seine Kunden die Dienstleistung der Vermögensverwaltung erbringt. ESTABLY bietet im Rahmen der Vermögensverwaltung verschiedene Anlagestrategien an. Sofern erforderlich, wird in den nachfolgenden Ausführungen zwischen diesen verschiedenen Angeboten unterschieden.
Das vorliegende Dokument wird Interessenten im Rahmen der Vertragsanbahnung als vorvertragliche Informationen zur Verfügung gestellt. Da die Inhalte des vorliegenden Dokuments von Zeit zu Zeit angepasst werden, insbesondere auch um gesetzliche oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, ist die aktuelle Fassung stets über die Internetseite von ESTABLY abrufbar.
2. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Als Beispiele sind zu nennen:
Umwelt:
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen, wie Flüssen, so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales:
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmens- und Regierungsführung:
Beispiele für Risiken in diesem Bereich sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.
3. Estably und Nachhaltigkeit
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. ESTABLY ist bestrebt, der Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden
Wir möchten Nachhaltigkeit nicht nur innerhalb des Investmentprozesses berücksichtigen, sondern integrieren diese bereits heute in unserem Arbeitsalltag. Wir legen Wert auf ressourcenschonende Prozesse, im Büroalltag sind nachhaltige Standards etabliert, wie beispielsweise möglichst papierloses Arbeiten.
4. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
In unserem Investmentprozess werden E (Environmental/Umwelt), S (social/sozial) und G (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien (ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu den Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Emittenten im Rahmen des Investmentprozesses bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen haben können. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten.
Weiterhin erhalten die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig umfassende Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich im Investmentprozess negativ auf die Rendite der Anlagestrategie auswirken. Insbesondere können diese zu einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzlage, der Rentabilität oder der Reputation der Emittenten führen und sich erheblich auf das Bewertungsniveau der Investition auswirken. Die von ESTABLY angebotenen Anlagestrategien berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Art und Weise der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
ESTABLY berücksichtigt beim Investmentprozess Nachhaltigkeitsrisiken.
Es findet jedoch weder eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale noch eine Bestrebung zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 und der EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sowie keine Mindestanteile solcher Investitionen statt.
Die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen der Emittenten (z.B. Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte) oder einem internen Research sowie unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Berücksichtigen diese Anlagestrategien wesentliche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren?
Nein, diese Anlagestrategien berücksichtigen derzeit nicht die nachteiligen Auswirkungen etwaiger Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088.
Estably sieht derzeit davon ab, in seinen Strategien die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der formalen Definition in Art. 2 Nr. 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu berücksichtigen, da die Auswirkungen auf die Rendite bei diesem starren aufsichtsrechtlichen Konzept derzeit noch nicht absehbar sind.
Methoden zur Messung der Förderung der ökologischen und sozialen Merkmale
Im Anlageuniversum von ESTABLY, werden Unternehmen hinsichtlich einer Vielzahl von quantitativen und qualitativen Kriterien ausgewählt. Es werden Unternehmen ausgeschlossen, die Landminen, Streumunition und Atomwaffen herstellen oder die gegen den sogenannten Global Compact der Vereinten Nationen verstossen.
Zusätzlich evaluiert ESTABLY die Investitionen anhand deren ESG-Score. Der Ansatz bei der Berechnung des ESG Quality Scores ist eine regelbasierte Methodik, um die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen gegen langfristige Risiken aus den Bereichen Environment, Social und Governance zu messen. Dabei werden Unternehmen auf einer Skala von „AAA“ bis „CCC“ bewertet, abhängig von den jeweiligen für die Branche relevanten ESG-Risiken und der Fähigkeit von Unternehmen, diese Risiken im Vergleich zu Wettbewerbern zu managen. Je höher der ESG Quality Score, desto besser für die Umwelt.
Datenquellen und Datenverarbeitung
ESTABLY nutzt einen der weltweit führenden Anbieter für Nachhaltigkeitsdaten: MSCI ESG-Research. Diese Daten ermöglichen es uns, unseren verantwortungsbewussten Ansatz in die Selektion von Investments zu integrieren. Dabei werden öffentlich zugängliche Dokumente der Unternehmen und Daten aus alternativen Quellen, einschließlich solche von Regierungen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen, ausgewertet. Ferner greift MSCI ESG Research LLC für die Datenbeschaffung auf über 3.400 Medien zu. Diese Ratings werden im regelmässig stattfindenden Investmentkomitee auf deren Plausibilität hin kritisch geprüft.
Sorgfaltspflicht
ESTABLY bezieht ESG Ratings vom Anbieter MSCI.
Referenzbenchmark
Estably hat keine eigene Benchmark mit dezidierten umweltbezogenen oder sozialen Merkmalen festgelegt.
Nachhaltige Anlagestrategie
ESTABLY berücksichtigt bei der Value Green Strategie Unternehmen, welche gewissen ESG Standards entsprechen.
Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die „Value Green“ Strategie bewirbt daher Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), strebt jedoch kein Nachhaltigkeitsziel im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 und der EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten sowie keine Mindestanteile solcher Investitionen an.
Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden durch die Anlagestrategie beworben?
Bei der Auswahl der Unternehmen werden zusätzlich zu den Auswahlkriterien in den nicht-nachhaltigen Anlagestrategien die drei Aspekte der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berücksichtigt. ESTABLY wählt dabei aus dem Investmentuniversum, welches den klassischen ESTABLY Strategien zugrunde liegt, vorrangig Unternehmen aus, bei deren Zusammensetzung gewisse ESG-Standards berücksichtigt werden.
In der Regel können dabei unter anderem die folgenden Indikatoren berücksichtigt werden:
Umwelt (Environmental)
- Ausschluss von Unternehmen, deren Haupteinnahmequelle in der Energiegewinnung durch Kohle liegt; und
- Ausschluss von Unternehmen, die in die Gewinnung von Öl aus Ölsand oder den Abbau von Ölsand involviert sind.
Soziales (Social)
- Ausschluss von Unternehmen, deren Haupteinnahmequelle im Verkauf oder Vertrieb von Tabakwaren liegt; und
- Ausschluss von Unternehmen, die in Geschäfte mit zivilen und gesellschaftlich umstrittenen Waffen oder Atomwaffen involviert sind; und
- Einhaltung hoher Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Unternehmensführung (Governance)
- Einhaltung der Prinzipien (u.a. Einhaltung von Menschenrechten) des globalen Pakts der UN (“United Nations Global Compact”); und
- Berücksichtigung von Verstößen gegen Wettbewerbsregeln und Korruptionsgesetze.
Von MSCI werden umstrittene Geschäftsfelder analysiert, die bewerten inwieweit die Unternehmen die genannten Indikatoren berücksichtigen.
Diese Einstufung wird von ESTABLY bei der Auswahl der Unternehmen für die Strategie Value Green herangezogen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Stand: Januar 2025