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Freistellungsauftrag
Wichtige Informationen für Anleger*

In Deutschland bietet das Steuerrecht eine Möglichkeit für Anleger, ihre Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu erhalten: den sogenannten Freistellungsauftrag. Dieser Artikel erklärt, was ein Freistellungsauftrag ist und wie er funktioniert.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, das Anleger bei ihrer Bank oder ihrem Finanzdienstleister einreichen, um eine Steuerfreistellung für Kapitalerträge zu beantragen. Kapitalerträge umfassen Zinsen, Dividenden, Gewinne aus der Veräußertung von Wertpapieren und andere Erträge, die aus dem angelegten Kapital resultieren. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass diese Erträge bis zu einem festgelegten Freibetrag nicht mit der Abgeltungsteuer belastet werden.

Die Abgeltungsteuer beträgt 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der Freistellungsauftrag verhindert, dass diese Steuer auf Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag automatisch abgeführt wird.

Freibeträge und Nutzung des Freistellungsauftrags

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr (für Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro pro Jahr (für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften). Dies bedeutet, dass Anleger bis zu diesem Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei erhalten können, solange der Freistellungsauftrag entsprechend erteilt wurde.

Es ist wichtig, zu wissen, dass der Freibetrag nicht pro Konto, sondern gesamt für alle Kapitalerträge gilt. Wer also mehrere Konten bei verschiedenen Banken oder Finanzdienstleistern hat, muss den Freistellungsauftrag so verteilen, dass der Freibetrag insgesamt nicht überschritten wird. Andernfalls können Steuerpflichtige den über den Freibetrag hinausgehenden Ertrag versteuern.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, müssen Anleger das entsprechende Formular bei ihrer Bank oder ihrem Finanzdienstleister einreichen. Dieses Formular wird in der Regel online zur Verfügung gestellt. Der Freistellungsauftrag kann für jedes Konto oder Depot erteilt werden, das der Steuerpflichtige bei der jeweiligen Bank führt.

Der Steuerpflichtige muss den Freistellungsauftrag jährlich erneuern, wenn er weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren möchte. In der Regel erfolgt die Verteilung des Freibetrags direkt über die Bank, die dann die Steuer auf Kapitalerträge nur dann einbehält, wenn diese den Freibetrag überschreiten.

Fazit

Der Freistellungsauftrag ist ein einfaches und effektives Mittel zur Steueroptimierung für Kapitalanleger. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. 

Haben Sie Fragen zum Freistellungsauftrag?

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