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Optionen ausüben: Der Ausübungsprozess
Dieser Artikel ist Teil eines kostenlosen Grundlagen-Bereichs zum Thema Börse und Optionshandel.
Inhalt
In der letzten Lektion haben wir uns der Unterscheidung des Ausübungs-Zeitpunktes gewidmet. Nun geht es um den Ausübungsprozess selbst.
Eine Option kann während der Laufzeit nur vom Käufer ausgeübt werden. Dieser wird seine Option aber nur dann ausüben, wenn sich die Sache für ihn positiv entwickelt. Der Verkäufer der Option hat die Pflicht, den zugrunde liegenden Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen, wenn der Käufer dies verlangt. Kümmert sich der Käufer nicht manuell um die Ausübung, wird dies automatisch am Ende der Laufzeit für ihn erledigt, wenn die Option im Geld ist.
Put-Optionen ausüben
Der Käufer einer Put-Option (Long Put) besitzt das Recht, einen Basiswert zu verkaufen, wenn der Preis unter den Ausübungspreis (Strike-Preis) fällt. Angenommen er hat einen 50er Put auf 100 seiner Aktien gekauft. Der Aktienkurs fällt, ein Stück ist jetzt nur noch 45€ Wert. Der Käufer kann sich nun dafür entscheiden, die Option auszuüben. Egal wie weit der Kurs fällt, er kann seine Aktien zum vereinbarten Preis von 50€ verkaufen.
Der Verkäufer der Option (Short Put) kann nichts dagegen tun. Er bekommt die Prämie und verkauft dafür die Pflicht, der Aufforderung des Käufers nachzukommen. Er kauft die Aktien also zum Preis von 50€ pro Stück, auch wenn sie nur mehr 40€ wert sind.
Entschließt sich der Käufer nicht manuell auszuüben, und der Preis der Aktie befindet sich am Ende der Laufzeit unter dem Put-Strike, werden die Aktien automatisch dem Käufer der Option ausgebucht und dem Verkäufer der Option eingebucht.
Der Verkäufer der Option sollte in diesem Fall am Besten genug Cash zur Verfügung haben, um die 100 Aktien zu kaufen. Hat er nicht genug zur Verfügung, werden die Aktien gekauft und im selben Moment zum aktuellen Aktienkurs wieder verkauft. Der Verkäufer realisiert hier also einen Verlust in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem aktuellen Preis des Basiswertes.
Call-Optionen ausüben
Der Käufer einer Call-Option besitzt das Recht, einen Basiswert zu kaufen, wenn der Preis über den Ausübungspreis (Strike-Preis) steigt. Angenommen er hat einen 50er Call auf eine beliebige Aktie gekauft. Der Aktienkurs steigt, ein Stück ist jetzt 150€ Wert. Der Käufer kann sich nun dafür entscheiden, die Option auszuüben. Egal wie weit der Kurs steigt, er kann seine Aktien zum vereinbarten Preis von 50€ kaufen.
Der Verkäufer der Option kann nichts dagegen tun. Er bekommt die Prämie und verkauft dafür die Pflicht, der Aufforderung des Käufers nachzukommen. Er verkauft ihm die Aktien also zum Preis von 50€ pro Stück, auch wenn sie gerade 150€ wert sind.
Entschließt sich der Käufer nicht manuell auszuüben, und der Preis der Aktie befindet sich am Ende der Laufzeit über dem Call-Strike, werden die Aktien automatisch dem Verkäufer der Option ausgebucht und dem Käufer der Option eingebucht.
Der Verkäufer der Option sollte in diesem Fall am Besten die Aktien schon vorher besessen haben. Hatte er die Aktien vorher jedoch nicht im Bestand, würde dies bedeuten, dass er sie zum aktuellen Preis kaufen und dem Käufer der Option zum Ausübungspreis verkaufen muss. Der Verkäufer realisiert hier also einen Verlust in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem aktuellen Preis des Basiswertes.
Zusammenfassung
Es hört sich nun danach an, dass der Käufer in jedem Fall mehr Macht hat als der Verkäufer einer Option. Das stimmt auch irgendwie und trotzdem ist der Käufer einer Option eher der Spekulant, da er auf die Richtung des Kurses eines Basiswertes wettet. Der Verkäufer der Option verkauft immer das Recht, steht also in der Pflicht. Macht er das gewissenhaft und ist er sich sicher, was passieren wird, wenn dies und jenes mit dem Kurs geschieht, wird er langfristig der Gewinner sein, da er jedes Mal die Prämie behalten darf.
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