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W-8 Formular
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Hier im Magazin erhalten Sie Neuigkeiten rund um das Thema Börse. Weiters finden Sie hier immer aktuelle Informationen zu unseren Produktangeboten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Formulare W8, W-8BEN und W-8IMY
Inhalt
Was ist das W8-Formular?
Alle Personen oder Unternehmen, die Einkommen in den USA erzielen (zum Beispiel auch über US-Aktien), dort aber nicht ansässig sind, müssen das IRS Formular W-8 ausfüllen. Das W8 Formular dient der Bestätigung Ihres ausländischen Status. Ferner lässt sich hierdurch bestimmen, ob Sie bei der Eröffnung eines Kontos die Berechtigung auf einen ermäßigten Quellensteuersatz besitzen.
Wie lange ist ein W8 Formular gültig?
Das Formular W-8 ist gültig für das Jahr, in dem es unterschrieben wurde, und für die drei darauffolgenden Kalenderjahre. Ein am 5. März 2013 unterschriebenes W-8BEN Formular beispielsweise, ist bis einschließlich 31. Dezember 2016 gültig und spätestens am 30. Januar 2017 erneut an Estably beziehungsweise direkt an IBKR zu übermitteln. Es ist möglich den Quellensteuersatz zu reduzieren, wenn es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes und den USA gibt.
Ist die Gültigkeit des W-8 Formulars abgelaufen, ist Ihr ausländischer Status nicht mehr bestätigt. Infolge wird ein US-Steuersatz von 30% auf Zinsen, Dividenden und Abgeltungen erhoben. Eventuelle ermäßigte Steuersätze durch entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen entfallen hierbei. Nach dem Ausfüllen von Formular W-8 erhalten Sie nicht das konsolidierte Formular 1099, sondern ggf. Formular 1042S.
Zusätzliche Quellensteuer
Sollten Sie Formular W-8 nicht bereitstellen oder nach Ablauf seiner dreijährigen Gültigkeit nicht erneut übertragen, wird eine zusätzliche Quellensteuer erhoben. Wir raten Ihnen, sich in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Ermäßigung der bereits bezahlten Steuern zu besprechen.
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Formular W-8BEN (Natürliche Personen)
Mit dem “Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding” bestätigen Sie, dass Sie Nicht-US-Bürger sind und können hierdurch Ihren Anspruch auf Vergünstigungen durch existierende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes geltend machen.
Wer muss das Formular W-8BEN ausfüllen?
Sie müssen Formular W-8BEN ausfüllen, wenn:
- Sie ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto eröffnen und weder US-amerikanischer Staatsbürger noch Green-Card-Inhaber sind und Ihr rechtmäßiger Wohnsitz nicht in den USA liegt.
- Sie der Vertreter einer Organisation sind, die zwar nicht in den USA organisiert ist, aber unter US-amerikanischem Gesetz anerkannt.
- Sie eine ausländische Organisation vertreten und in IRS Formular 8832 die Auswahl getroffen haben, aus US-steuerrechtlichen Gründen wie ein Unternehmen behandelt zu werden.
- Sie eine ausländische steuerbefreite Organisation oder eine ausländische Privatstiftung sind, die nicht als US-Stiftung anerkannt ist.
- Sie der Treuhänder einer, wie unter US-amerikanischem Gesetz definierten, komplexen Treuhandgesellschaft sind.
- Sie Bevollmächtigter eines Nachlassvermögens sind.
Wichtige Inhalte des W 8BEN-Formulars
Teil I des Formulars befasst sich mit dem Namen, dem Ort und dem wirtschaftlich Berechtigten, welcher im Sinne von Formular W-8 der Inhaber des Kontos ist.
In Teil II müssen Sie das Land angeben, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben oder in dem Sie steuerlich eingebunden sind. Diese Angaben sind entscheidend, um mögliche Steuervorteile in Anspruch zu nehmen, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Land besteht.
Wie lange ist das Formular W-8BEN gültig?
Ein ausgefülltes W-8BEN (Natürliche Personen) Formular ohne US-Steueridentifikationsnummer ist gültig ab dem Datum seiner Unterschrift bis hin zum letzten Tag des dritten Folgejahres, also generell 3 Jahre lang. Sollten im Formular angegebene Informationen durch sich verändernde Umstände fehlerhaft sein, verliert das Formular seine Gültigkeit. Zum Ende der dreijährigen Periode werden Sie via Email aufgefordert, Ihr W-8BEN (Natürliche Personen) Formular erneut zu übermitteln.
Wenn Sie eine US-Steuer ID oder ITIN besitzen und diese im Formular angegeben haben, müssen Sie das W-8BEN (Natürliche Personen) Formular nicht erneut einreichen.
Was ist das Formular W-8BEN-E (Rechtsträger)?
Im April 2014 veröffentlichte die IRS das neue W-8BEN-E (2014) Formular, welches mit Meldepflichten zu FATCA und QI Einordnung von Rechtsträgern aktualisiert wurde. Die neueste Version des W-8BEN-E Formulars ist von Rechtsträgern auszufüllen, die entweder selbst wirtschaftlich Berechtigter einer Zahlung sind oder im Namen eines anderen wirtschaftlich Berechtigten handeln. Personen, die das Formular einreichen, füllen Teil I und XXIX aus.
Teil I des Formulars verlangt allgemeine Informationen, den QI Status und die FATCA Einordnung der einreichenden Person. Die angegebene Einordnung bestimmt, welche Teile von IV bis XXVIII ausgefüllt werden müssen.
Für steuerlich nicht berücksichtigte Unternehmen, Personengesellschaften, Simple Trusts oder Grantor Trusts ist die Ausfüllung von Teil III des W-8BEN-E Formulars notwendig, falls der Rechtsträger Vergünstigungen aufgrund eines US-Doppelbesteuerungsabkommen beantragt.
Teil XXIX verlangt eine eidesstattliche Erklärung des Zahlungsempfängers bzw. der Person, die autorisiert ist, im Auftrag des Zahlungsempfängers zu unterschreiben. Zudem enthält er auch eine Erklärung, die besagt, dass eine neue Version des Formulars innerhalb von 30 Tagen vorzulegen ist, wenn sich eine der gemachten Angaben als unrichtig erweist.
Formular W-8IMY
Formular W-8IMY wird von einem Zahlungsempfänger (die “einreichende Person”) ohne Status des wirtschaftlichen Eigentümers eingereicht, z. B. von einem Intermediär.
Teil I des Formulars erfasst Informationen zur FATCA-Einordung, den Chapter-3-QI-Status und die Chapter-4-FATCA-Einordnung des Rechtsträgers. Der angegebene Status bestimmt, welche weiteren Teile von IX bis XXVII ausgefüllt werden müssen.
Der zweite Teil ist für steuerlich nicht berücksichtigte Unternehmen oder Zweigniederlassungen von FFIs bestimmt, die Zahlungen erhalten und sich nicht im Land des steuerlichen Wohnsitzes des FFIs befinden.
Teil III und IV richten sich an qualifizierte bzw. nicht-qualifizierte Intermediäre.
Der fünfte Teil ist für Finanzinstitute in US- amerikanischen Aussengebieten und Teil VI für US-Zweigniederlassungen vorgesehen.
Ausländische Personengesellschaften mit Steuerabzug oder ausländische Trusts mit Steuerabzug haben Teil VII auszufüllen. Demgegenüber müssen Ausländische Personengesellschaften ohne Steuerabzug oder ausländische Simple und Grantor Trusts ohne Steuerabzug Teil VIII ausfüllen.
Chapter-4-Status Zertifikate Teile IX – XXVI
Teile IX – XXVII des Formulars befassen sich mit dem FATCA-Status des Rechtsträgers.
Jahresabschlussberichte und Dividendenbericht
Ihre Jahresabrechnung und Ihren Dividenden-Bericht können Sie über die Interactive Brokers Kontoverwaltung einsehen und ausdrucken.
Der Dividenden-Bericht zeigt sowohl Details zu allen Dividenden und Abgeltungen von Dividenden als auch den Steuerabzug auf diese Beträge an. Zudem werden alle angezeigten Dividenden nach Revenue-Art zusammengefasst, um den Jahresabschluss und die Steuererklärung zu vereinfachen. Ein Dividenden-Bericht steht allen Kunden zur Verfügung. Dividenden werden in der Basis-Währung des Accounts angezeigt.
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